Schuld und Sühne

Ansichten eines Nichtjuristen

Was haben Carla Hinrichs und Gil Ofarim gemeinsam? Beide sind verurteilte Straftäter. Beide hadern mit ihrem Schicksal. Beide sind prominenter als die Geschädigten, ihre Opfer. 

In diesen Tagen findet man im Stern über Gil Ofarim die Schlagzeile „Ich möchte einfach mein Leben zurück!“. Er bedauert die Folgen, die seine Verurteilung als Verleumder für ihn hat. 

Zeitgleich lesen wir, ebenfalls im Stern, ein Interwiew mit Carla Hinrichs, in dem sie ihre Angst vor einer Gefängnisstrafe ausdrückt. „Es war ein Schock, mir kamen die Tränen“, so ihre Reaktion auf die Anklage wegen der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Sie hatte ihr Jura(!)-Studium nach über 6 Jahren vor dem ersten juristischen Staatsexamen unterbrochen, um „Vollzeitaktivistin“ zu werden. (Exkurs: Die Regelstudienzeit bis zum ersten Staatsexamen beträgt 4,5 Jahre. Das Studium nach 6 Jahren vor diesem Examen zu unterbrechen, sagt einiges aus.)  In diesem „Beruf“ war sie zusammen mit anderen Gründerin des „Bündnisses“ „Letzte Generation“. Eben dieses ist nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft München eine kriminelle Vereinigung. Bereits vor dieser Anklage ist die junge Frau eine vielfach rechtskräftig verurteilte Straftäterin. Unter anderem wegen Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte usw. Man mag über das schwere Geschütz „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ diskutieren können. Tut man auch. Die Gerichte werden darüber zu entscheiden haben. Bereits entschieden ist bereits über andere Straftaten der Dame in Ausübung ihres „Berufs“. Der Laie fragt sich nun, ob es „gute“ und „böse“ Straftaten gibt. Die einen führen in Talkshows, die anderen hinter Gitter? Interessante Frage!

 

Der „arme“ Gil ist nur einmal als Straftäter auffällig geworden. Das aber durchaus gründlich. Immerhin hatte er einen Hotelangestellten der antisemitischen Diskriminierung beschuldigt, die Vorwürfe über Social Media verbreitet und dies über mehr als zwei Jahre hinweg bekräftigt. Auch noch im Verleumdungsprozess. Erst aufgrund erdrückender Beweise gestand er am sechsten Verhandlungstag die Lüge. Heute relativiert er auch das, indem er den Eindruck entstehen lässt, er habe das Geständnis unter Druck abgegeben, um endlich Ruhe zu haben. Besondere Kritik erntet er dafür, dass er sich offensichtlich bei seinem Opfer nicht wirklich entschuldigt hat.

 

Damit wären wir bei den Opfern. Gil Ofarims „Erfolg“ war nicht nur die zeitweilige Suspendierung des Rezeptionisten. Dieser erhielt sogar Morddrohungen und musste zeitweise untertauchen. Das Hotel erlitt einen Rufschaden, der sich in Millioneneinbußen ausdrückte. Heute strebt der Täter für sich ein Comeback an und bedauert die damaligen Vorgänge. Nun gut. Was wäre eigentlich gewesen, wenn der Rezeptionist keinen Rückhalt durch seinen Arbeitgeber gehabt hätte und keine finanzstarke Hotelkette die Verluste hätte verkraften können? Dieser „Erfolg“ war ja das Ziel des armen Gil gewesen. Ohne einen Gedanken an das Schicksal seiner Opfer? Diese waren zum Glück nicht hilflos. Wie geht es den vielen namenlosen Opfern ähnlicher Aktionen? 

 

Hat unsere „Aktivistin“ daran gedacht, welche Folgen ihre Straftaten für die Betroffenen hatten? Flieger verpasst, Verabredungen versäumt, Hilfe verzögert, Ärger mit dem Arbeitgeber, Stress, Angst … Waren ihre Ziele wichtiger als öffentliche Ordnung und Gesetze? Wer entscheidet das? Wo landen wir, wenn jeder das für sich selbst entscheiden kann? Ganz nebenher sind in Folge der Aktionen der „Aktivisten“ bisher unbescholtene Leute straffällig geworden. Sie verloren die Nerven, rasteten aus, fühlten sich provoziert und wurden tätlich. Regelmäßig wurden solche Folgetaten strenger bewertet als die Auslöser und die „Folgetäter“ härter bestraft als die eigentlichen Urheber. 

 

Was haben nun beide Komplexe gemeinsam? Zweifellos ist Antisemitismus übel. Nicht einfach harmlos dumm, sonders aggressiv und gefährlich. Zu Recht in Deutschland unter Strafverfolgung! Auch Bemühungen um Klimaschutz sind ja grundsätzlich zu begrüßen. Was also haben die beiden falsch gemacht? Warum sind sie kriminell?

 

Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Wir, die Bürger, haben die Kompetenz zur Gesetzgebung in die Hand des Staates gelegt. Wir haben uns dafür entschieden, dass gewählte Vertreter für uns handeln und grundsätzliche Entscheidungen treffen. Nach einem Regelwerk, das wir „Grundgesetz“ genannt haben und auf das Gesetze aufbauen, die weiter in die Details gehen. Dort, im Grundgesetz, steht im Artikel 20, Absatz 2: (2) 

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Die damit vorgeschriebene „Gewaltenteilung“ in Legislative, Exekutive und Judikative ist wichtigster Garant gegen Missbrauch der Staatsgewalt. Dabei gilt sowohl die Macht- und Aufgabenübertragung immer und in jedem Fall. Wenn also jemand der Meinung ist, dass der Staat, handelnd durch die Exekutive, sich gesetzwidrig verhält, kann er das auf dem Rechtsweg, durch die Judikative, überprüfen und ändern lassen. Die Judikative muss die bestehenden Gesetze anwenden. Sind die schlecht, muss die Legislative, der Gesetzgeber, sie verbessern, ersetzen oder erneuern. Passt dem Bürger die Legislative, die in den Parlamenten stattfindet, nicht, muss er andere „Volksvertreter“ wählen. Findet er unter den Kandidaten nicht das richtige Angebot, so kann er sich selbst bewerben und seine Vorschläge einbringen. Das sind sinnvolle Regeln. Gibt es bessere? Her damit!

 

Zurück zu unseren Straftätern. 

Der eine behauptet antisemitisches Verhalten durch den Hotelangestellten und nutzt zur Verbreitung Social Media, statt den Mann anzuzeigen. Er umgeht damit den Rechtsweg, der ihm selbstverständlich zugestanden hätte. Weil sich seine Behauptungen als unwahr erweisen, sind sie Verleumdungen und er damit kriminell. Punkt! Ich hätte es richtig gefunden, wenn die Strafe im Verhältnis zum beabsichtigten und/oder tatsächlich angerichteten Schaden gewesen wäre. So gesehen sind 10.000 Euro Geldbuße und 20.000 Euro Schmerzensgeld lächerlich wenig. Aber wir Bürger haben ja die Wahl und können damit letztlich Einfluss auch darauf nehmen. 

Die andere bricht einfach bestehende Gesetze, weil sie meint, es besser zu wissen und zu können. Damit stellt sie nicht nur die Grundlagen unseres Gemeinwesens in Frage, sondern sich selbst außerhalb dieser Ordnung. Der Staat kann nicht anders, als dies zu verhindern, indem er seine Gesetze konsequent anwendet. Täte er es nicht, könnte er sich seine Gesetze auch sparen und sich selbst abschaffen.

 

Konsequenz:

Wenn jemand für sich erkennt, dass der Staat seine Macht missbraucht, seine Bürger verrät und verbrieftes Recht verweigert oder selbst bricht, dann hat er gemäß Grundgesetz das Recht, sich dagegen zu erheben. Mit allen damit verbundenen Risiken für sein eigenes Wohlergehen oder gar Leben. Das wäre tatsächlich eine Revolution. Wir haben so etwas erlebt. Erfolgreich. Vor mehr als 35 Jahren. 

Die vorgestellten Fälle sind anders. Hier haben die Täter nicht einmal versucht, die eigenen Rechte zu nutzen und den Rechtsweg zu gehen, um ihre Forderungen durchzusetzen. Sie haben einfach getan, was sie selbst für richtig hielten. Sie haben weder den Gesetzen, noch den Institutionen vertraut. Dabei sind sie ins Risiko gegangen und haben nun die Konsequenzen zu tragen. Für ihre eigenen Entscheidungen.